Wir wachsen und suchen Verstärkung für unser Team! Wenn du qualifizierte Fachkräfte aus den Bereichen ATA, Fachpflege, Intensivpflege oder mit Endoskopie-/NFA-Erfahrung kennst, kannst du im Rahmen dieser zeitlich befristeten Aktion der Anästhesiepraxis Dr. Jörg Bernhardt einen freiwilligen Empfehlungsbonus von bis zu 500 € erhalten. Für Zweier-Teams gibt es durch unsere „Buddy-Bonus-Bombe“ sogar die Chance auf insgesamt bis zu 750 € je Person!
Die Einstellung erfolgt im Rahmen eines flexiblen Minijobs ohne Bereitschafts- oder Nachtdienste.
Diese Aktion läuft ausschließlich im Zeitraum vom 01.07.2026 bis zum 31.07.2026. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Empfehlung. Das Programm dient ausschließlich der Honorierung persönlicher Empfehlungen einer einzelnen, konkreten und geeigneten Person aus dem privaten oder kollegialen Umfeld. Es stellt ausdrücklich weder eine Personalvermittlung noch eine Maklertätigkeit dar und begründet keinerlei Anspruch auf Vermittlungsprovisionen, Agenturhonorare oder vergleichbare gewerbliche Vergütungen.
(Stand: 01. Juli 2026)
1. Charakter der Aktion
Dieses Empfehlungsbonus-Programm ist eine freiwillige Bonusaktion der Veranstalterin. Ein Bonus wird ausschließlich nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen gewährt.
2. Veranstalterin & Einreichung
Veranstalterin dieser Aktion ist die Anästhesiepraxis Dr. Jörg Bernhardt (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt). Empfehlungen können ausschließlich über die folgenden Kanäle eingereicht werden:
· E-Mail: narkose@joergbernhardt.de
· Telefon / Mobil: 0155 - 63 4 63 63 0
· Website: www.dr-med-bernhardt.de
3. Teilnahmeberechtigung – Ausschließlich Privatpersonen
Das Programm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die eine persönliche Empfehlung aussprechen. Nicht teilnahmeberechtigt sind insbesondere gewerbliche Personalvermittler, Headhunter, Recruiting-Agenturen, Zeitarbeitsfirmen, Personaldienstleister, Stellenvermittler, Unternehmensberatungen sowie Personen, die Personal entgeltlich, geschäftsmäßig oder systematisch anbieten. Ausgeschlossen sind zudem Sammelmeldungen, Serienmeldungen sowie Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen ohne persönlichen Bezug. Die Veranstalterin behält sich vor, entsprechende Teilnahmen bei Nichtberechtigung abzulehnen.
4. Keine Anspruchsentstehung durch bloße Nennung
Die bloße Benennung von Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail) oder die Weiterleitung eines Lebenslaufes begründet keinerlei Anspruch auf einen Bonus. Eine Empfehlung kann zudem nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Aufnahme eigener Vertragsverhandlungen der empfohlenen Person mit der Veranstalterin eingeht.
5. Voraussetzungen für die reguläre Bonusgewährung (Bis zu 500 €)
Eine Gesamt-Bonuszahlung auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen kommt nur dann in Betracht, wenn folgende Kriterien vollständig erfüllt sind:
· Stufe 1 (100 €): Die empfohlene Person nimmt aufgrund der Empfehlung aktiv Kontakt auf, ein wirksamer Arbeitsvertrag kommt zustande und der erste tatsächliche Arbeitseinsatz wurde geleistet. Diese Kriterien (Vertragsschluss UND erster Arbeitseinsatz) müssen zwingend innerhalb von maximal 3 Monaten nach dem Datum des Eingangs der Empfehlung (somit spätestens bis zum 31.10.2026) vollständig erfüllt sein.
· Stufe 2 (+ 400 €): Das Arbeitsverhältnis besteht nach dem ersten Arbeitseinsatz mindestens 6 Monate ununterbrochen fort und es werden in diesem Zeitraum regelmäßige Einsätze (in der Regel mindestens 1× pro Monat) geleistet.
· Eigenempfehlung: Eigenbewerbungen können ausschließlich berücksichtigt werden, wenn sie ausdrücklich unter Bezugnahme auf diese Aktion erfolgen. Es gelten die gleichen Kriterien und Fristen.
6. Voraussetzungen für die „Buddy-Bonus-Bombe“ (Bis zu 750 € p.P.)
Schließen sich zwei Pflegekräfte zusammen und empfehlen sich gegenseitig, kann der Bonus wie folgt aufgestockt werden:
· Beide Personen durchlaufen die Stufen aus Ziffer 5 unter Einhaltung aller dort genannten Fristen erfolgreich (beide Verträge bestehen nach 6 Monaten noch aktiv und beide haben regelmäßige Einsätze geleistet).
· Sind diese Voraussetzungen für beide Personen erfüllt, kann für jeden der beiden Buddies eine weitere Bonuszahlung von 250 € auf insgesamt bis zu 750 € erfolgen. Erfüllt nur einer der beiden Buddies die Kriterien oder Fristen, kommt der Zusatzbonus für beide nicht zur Auszahlung.
7. Ausschluss bereits bekannter Personen & Mehrfachmeldungen
Eine Bonuszahlung kommt nicht in Betracht, wenn die vorgeschlagene Person der Veranstalterin bereits bekannt war, bereits im Kontakt mit der Veranstalterin stand, sich im Auswahlverfahren befand oder unabhängig von der Empfehlung Kontakt aufgenommen hätte. Bei Mehrfachmeldungen entscheidet der zuerst nachweisbar eingegangene Hinweis; maßgeblich sind hierfür ausschließlich die internen Aufzeichnungen der Veranstalterin.
8. Laufzeit, Änderungen und automatische Beendigung der Aktion
Dieses Programm ist befristet. Es gilt ausschließlich für Empfehlungen, die im Zeitraum vom 01.07.2026 bis spätestens 31.07.2026 (23:59 Uhr) eingehen. Nach dem 31.07.2026 endet die Aktion automatisch für neue Vorschläge. Die Veranstalterin ist zudem berechtigt, die Bonusaktion vorzeitig jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu ergänzen. Solche vorzeitigen Änderungen gelten ausschließlich für zukünftige Empfehlungen. Vor dem Zeitpunkt einer etwaigen Änderung oder dem regulären Ablauf am 31.07.2026 ordnungsgemäß eingegangene Empfehlungen werden nach den zum Zeitpunkt des Eingangs gültigen Bedingungen (unter Berücksichtigung der 3-Monats-Frist aus Ziffer 5) zu Ende behandelt.
9. Missbrauchsausschluss
Insbesondere bei kollusivem Zusammenwirken, Scheinbewerbungen, Umgehungsgeschäften, unzutreffenden Angaben oder sonstigem rechtsmissbräuchlichem Verhalten erfolgt keine Bonusgewährung.
10. Auszahlung & Steuerliche Behandlung
Eine etwaige Bonuszahlung erfolgt ausschließlich unbar per Banküberweisung nach Eintritt sämtlicher Voraussetzungen. Die Veranstalterin übernimmt keine steuerliche Beratung.
· Externe Empfehlende: Etwaige steuerliche Verpflichtungen obliegen ausschließlich dem Empfänger. Es erfolgt kein Steuerabzug durch die Veranstalterin.
· Eigenempfehlung / Mitarbeiter: Steuerlich handelt es sich um Arbeitslohn. Die Prämie wird auf die gesetzlichen Minijob-Verdienstgrenzen angerechnet und muss bei der Minijob-Zentrale bzw. dem Finanzamt entsprechend berücksichtigt werden.
11. Datenschutz & Haftungsfreistellung
Die empfehlende Person versichert, dass die empfohlene Person mit der Weitergabe ihrer Kontaktdaten ausdrücklich einverstanden ist. Die Verantwortung für die Einholung der Einwilligung liegt allein beim Empfehlenden. Kann die Einwilligung auf Nachfrage nicht nachgewiesen werden, bleibt die Empfehlung unberücksichtigt. Der Empfehlende stellt die Veranstalterin insoweit von Ansprüchen Dritter frei, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzhinweise der Veranstalterin.